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NA099 Explosionsschutzdokument ist überarbeitet worden

vom 2022-12-23

Das NAMUR-Arbeitsblatt NA099 ist überarbeitet worden und kann ab sofort bei der Geschäftsstelle bezogen werden.

Gegenüber NE099 Ausgabe 2003-04-15 ergaben sich neben redaktionellen Anpassungen folgende Änderungen:

  • Anpassung an die überarbeiteten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Berücksichtigung von Prüf- oder Instandhaltungskonzepten
  • Berücksichtigung von Ex-Einrichtungen nach TRGS 725
  • Aufteilung in eine separate deutsche und englische Fassung

Kurzfassung zu NA 099 „Explosionsschutzdokument“
(Ausgabe: 2022-12-19)

Mit Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung in 2015 wurden die zuvor enthaltenen Anforderung an die Erstellung von Explosionsschutzdokument aus der BetrSichV gestrichen und in der Gefahrstoffverordnung konkretisiert. Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) fordert in § 6 Absatz 9 vom Arbeitgeber die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes, wenn die Verwendung der vorhandenen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse zu Explosionsgefährdungen führen kann.

Das vorliegende NAMUR-Arbeitsblatt soll die Mitgliedsfirmen bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten unterstützen.

Die vorgestellte Struktur ermöglicht dabei eine einheitliche Vorgehensweise für eine größere Anzahl von Betriebsstätten/Betrieben/Anlagen und eine einfache Anpassung des Dokumentes an betriebliche Veränderungen.

Dieses Arbeitsblatt gibt Hilfen für Arbeitgeber in der Prozessindustrie zur Erstellung eines Explosionsschutzdokuments. Es gilt für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne des Anhangs 2 Abschnitt 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) in Deutschland.


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