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Die NE 112 ist vollständig überarbeitet worden

vom 2009-04-30

Kurzfassung zu NE 112 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Betriebssicherheitsverordnung"
(Version: 28.04.2009)

Die seit 2005 im Entwurf vorliegende  NAMUR-Empfehlung 112 wurde vollständig überarbeitet und liegt jetzt als endgültige Fassung vor.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert die Prüfung von  Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Forderung wird durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen" weiter konkretisiert.

Darauf basierend gibt die NAMUR-Empfehlung 112 Hinweise zur Ausgestaltung von betrieblichen Prüfkonzepten. Der Integration der Prüfungen in den Instandhaltungsprozess wird dabei besondere Beachtung geschenkt.

Die NE 112 ist so gestaltet, dass sie für den elektrischen und den nicht-elektrischen Explosionsschutz angewendet werden kann.


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