NE 53 ist überarbeitet worden
vom 2021-06-10Die NAMUR-Empfehlung NE 53 ist überarbeitet worden und kann ab sofort bei der Geschäftsstelle bezogen werden.
Die Änderung gegenüber der vorigen Ausgabe der NE 53 (2010-12-15) betreffen im Wesentlichen die Änderungskennzeichnungen sowie das Formblatt für die Änderungsmeldung.
Kurzfassung zu NE 53 „Software- und Hardware-Kennzeichnung von Feldgeräten und signalverarbeitenden Geräten“
(Ausgabe: 2021-06-09)
Es ist für den Betreiber von Geräten wichtig, den genauen Stand von Hard- und Software zu kennen. Nur so kann er Veränderungen erkennen und entsprechend darauf reagieren. Beispiele dafür sind:
- Die Beurteilung einer Gerätebewährung setzt voraus, dass man genau weiß, welche Geräte eingesetzt werden.
- Bei geänderter Hard- oder Software, muss das Wartungspersonal eventuell Maßnahmen zur Anpassung der Applikation durchführen.
- Wenn Schwachstellen eines Gerätes erkannt werden, muss ermittelt werden können, welche Geräte betroffen sind.
Neben der Kennzeichnung von Hard- und Softwareversion am Gerät ist es auch erforderlich, Änderungen an die Betreiber zu melden. Die NAMUR-Empfehlung legt den Inhalt dieser Meldung fest. Außerdem gibt sie Kriterien vor, wie je nach Änderungsumfang die Versionskomponenten hochzuzählen sind.
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