AK-PRAXIS 4.7 „Gerüsterdung“ wurde veröffentlicht

Bei Gerüsten und Aufstiegshilfen können zündwirksame elektrostatische Entladungen auftreten, wenn diese nicht geerdet sind.
Daher müssen diese in explosionsgefährdeten Bereichen (Zonen) oder bei dem erwarteten Auftreten explosionsfähiger Gemische während Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geerdet werden. Hier finden Sie einen Lösungsweg.