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AK 3.6 Positionspapier zur Errichtung von Analysengeräteräumen

vom 2017-03-31

Der NAMUR AK 3.6 „Analysenmesstechnik“ stell in seinem Positionspapier klar, wie er die Anwendung der IEC 61285 und der lEC 60079-13 bei der Errichtung von Analysengeräteräumen sieht.

Analysengeräteräume werden in der chemischen Industrie in Deutschland bereits seit mehr als 30 Jahren nach Empfehlungen gebaut, die sich in der Praxis bewährt haben. Hieraus ist die IEC-Norm 61285 hervorgegangen.

Bei der Norm IEC 61285 handelt es sich im Prinzip um eine Errichternorm, die Anforderungen an die sichere Errichtung und den Betrieb von Analysengeräteräumen beschreibt.

Für den Explosionsschutz von Räumen mit Techniken der Überdruckkapselung und / oder technischer Lüftung existiert auch die Norm lEC 60079-13. Diese Norm ist wie eine Produktnorm für  explosionsgeschützte Geräte geschrieben. Ziel ist es, normative Anforderungen zu beschreiben, die die Zertifizierung eines solchen Raumes im Sinne der IEC-Normen als Handelsware ermöglichen. In diesem Fall wird der gesamte Raum mit einem Equipment Protection Level (EPL) bzw. einer Gerätekonformitätskategorie nach ATEX gekennzeichnet.

Eine solche Vorgehensweise hält der NAMUR-AK in vielen Fällen für Analysengeräteräume nicht für zielführend, da Analysengeräteräume ähnlich wie ein Maßanzug individuell an die Messaufgaben und die Randbedingungen der verfahrenstechnischen Anlage angepasst werden.

In der NAMUR wurde ein entsprechendes Papier verfasst, das die Position der Fachleute innerhalb der NAMUR zur Abgrenzung der IEC 61285 von der lEC 60079-13 bei der Verwendung für Analysengeräteräumen beschreibt.

Zum Positionspapier->


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