NE199 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel unter Anwendung der Methode der Ständigen Überwachung“ ist neu erschienen.

NAMUR-Publikationen

Kurzfassung zu NE 199 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel unter Anwendung der Methode der ständigen Überwachung"
(Ausgabe: 2026-02-10)

In der BetrSichV sind zur wiederkehrenden Prüfung u.a. Anforderungen bzgl. der Prüfung von Arbeitsmitteln festgelegt. Schaut man nun in die DGUV-Vorschrift 3, so sind dort die Prüfanforderungen für elektrischen Anlagen und Betriebsmittel geregelt. Die zu dieser Vorschrift gehörende Durchführungsanweisung konkretisiert diese Anforderungen bzgl. Prüffristen für die Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel, lässt daneben aber zusätzlich die Methode der Ständigen Überwachung zu.

In Bereichen, in denen Anlagenbetreiber eigene Instandhaltungsbereiche mit einer ausreichenden Anzahl an Elektrofachkräften vorhalten, z.B. in der Prozessindustrie, ist die Ständige Überwachung eine häufig genutzte Methode zur Erfüllung der Anforderungen an die Wiederholungsprüfungen von ortsfesten elektrischen Anlagen.

Ziel dieser Empfehlung ist es aufzuzeigen mit welchen betrieblich üblichen Maßnahmen die Ständige Überwachung erreicht werden kann.