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Die NE 112 ist überarbeitet worden

vom 2012-04-24

Kurzfassung zu NE 112 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Betriebssicherheitsverordnung" (Version: 20.04.2012)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Forderung wird durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1201 Teil 1 "Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen" weiter konkretisiert.

Darauf basierend soll diese NAMUR-Empfehlung Hinweise zur Ausgestaltung von betrieblichen Prüfkonzepten geben. Der Integration der Prüfungen in den Instandhaltungsprozess wird dabei besondere Beachtung geschenkt.


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