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AK-POSITION AK 3.6 Gaswarnsysteme wurde veröffentlicht

vom 2025-04-07

Der AK 3.6 Analysenmesstechnik hat die AK-POSITION 3.6 Gaswarnsysteme veröffentlicht.
Betreiber einer Prozessanlage mit brennbaren Gefahrstoffen müssen nach Gefahrstoffverordnung im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzkonzept für ihre Anlagen entwickeln, in dem die erforderlichen Explosionsschutzmaßnahmen festgelegt und dokumentiert werden (Explosionsschutzdokument).
Können explosionsfähige Gemische nicht sicher verhindert werden, sind geeignete Explosionsschutzmaßnahmen festzulegen, durch die das Auftreten explosionsfähiger Gemische oder/und das Wirksamwerden von Zündquellen ausreichend sicher vermieden werden. Kann das Auftreten von zündfähigen Gemischen und Zündquellen nicht hinreichend sicher vermieden werden, sind die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß zu reduzieren.

Lesen Sie im Positionspapier mehr darüber. Sie finden es auf der Seite des AK 3.6. Diese AK-POSITION ist nur in Deutsch verfügbar.


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